Durch den Abschluß eines Vertrages stimmt der Auftragsgeber die nachstehend aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen zu. Mit Begin der Ausführung unserer Leistungen gelten unsere AGB als angenommen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird.
Baustelleneinrichtung
1. Einrichten und Räumen der Baustelle, Auf– und Abbau der Geräte incl. An– und Abtransport bis 50 km von Hannover 125€.
Bei mehrtägigen durchlaufenden Arbeiten wird die jeweilige Baustelleneinrichtung nur 1x berechnet.
2. Die Bohrpunkte mit genauen Angaben ( Öffnungsdurchmesser und Lage) sind von Auftraggeber einzumessen und anzuzeichnen. Für Schäden und Folgeschäden , die sich aus der Lage der Bohrpunkte oder aus falschen Einmessungen ergeben, trägt der Kunde volle Haftung.
3 Gerüst
Bei einer Arbeitshöhe über 1,8 m ist vom Auftraggeber ein Gerüst zu erstellen. Bei Erstellung durch unds erfolgt die Abrechnung nach gesonderter Vereinbarung
4. Dübellöcher
Für die Befestigung der Bohrmaschinen sind Bohrungen für die Dübelbefestigung erforderlich. Diese werden nicht verrechnet. Sie werden von uns nicht mehr beseitigt (geschlossen). Das evtl. Schließen derselben erfolgt nach Aufwand in Regie.
Wasser und Energie
Der Auftraggeber hat Wasser und für den Auftrag benötigte Energie in maximal 20 m Entfernung von der Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Wasserdruck- 1 bar an der Arbeitsstelle
Elektrische Energie:
- Bohrarbeiten bis Ø 400 mm 220 V 16 A
- Bohrarbeiten ab Ø 400 mm 380 V 25 A
Regiearbeiten:
Als Regiearbeiten gelten insbesondere Wartezeiten, , Reinigungs- und Gerüstbauarbeiten, Schuttbeseitigung, Transporte (Bauteile, Maschinen, Wasser), Bohrung (Hartmetall und Bruchstein), Stemmarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Spritzschutzwände und dergleichen. Falls der Beton nicht bohrbar ist erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand Verschleiß + Regie
Wartezeiten
Wartezeiten und Arbeitsuterbrechungen die nicht durch uns zu vertreten sind, werden in Regie abgerechnet.
Schuttbeseitigung
Die Schuttbeseitigung erfolgt generell durch den Auftraggeber. Ein evtl. Transport auf der Baustelle, zu einem vom Bauherrn bestimmten Platz (Container) wird nach Aufwand in Regie ausgeführt. Evtl. Kosten für Abtransport oder Schuttcontainer werden gesondert in Rechnung gestellt. (Evtl. gesondertes Angebot).
Das Zerkleinern von Betonteilen, um wirtschaftlichen Transport zu ermöglichen erfolgt nach Aufwand in Regie. Hierbei muß ein gesonderter Auftrag vorliegen.
Sicherheitsmaßnahmen
Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung dafür, daß die Baustelle zur Sicherung unsere Geräte und Einrichtungen unter Verschluß gehalten wird.
Sämtliche Sicherheitsmaßnahmen (wie Abstützungen von Bauteilen sowie durchfallenden Bohrkernen) haben seitens des Bauherrn zu erfolgen nach Aufwand in Regie.
Haftung
Eine Haftung für Schaden durch Wasser ist generel ausgeschloßen. Für die Eingrenzung des für alle Bohrarbeiten erforderlichen Kühlwassers hat voll verantwortlich der Auftraggeber zu sorgen. Wir übernehmen in keinem Fall eine Haftung für eventuell daraus entstehende Wasserschäden, für Verferbungen von Wenden, Deken und andern Bauteilen. Bei Bohren wird das Kühlwasser mittels Wassersauger von Boden der Arbeitsstelle abgesaugt. Ein restloses und vollständiges Absaugen des Kühlwassers ist nicht möglich. Verschmutzungen, die durch das Abfließen von Kühlwasser und Bohrschlamm verursacht werden, werden nicht beseitigt.Die Beseitigung erfolgt durch den Auftraggeber.
Für Schäden und Folgeschäden , die sich aus der Lage der Bohrpunkte oder aus falschen Einmessungen ergeben, ist die Haftung ausgeschloßen.
Zuschläge auf Preise
Nacht: ab 20.00 bis 5.00 Uhr 20%
Samstag 15%
Sonntag 40%
Sonntag Nacht -50%
Feiertag 70%
Feiertag Nacht 100%
Überstundenzuschlag bei Regiearbeiten
Zahlungen
Die aufgrund der Leistungsberichte erstellten Rechnungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Auf die Preise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet. Bei Arbeiten mit einer Auftragssumme über € 2500,00, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum (> 7 Tage) erstrecken, sind wir berechtigt, wöchentliche Teilrechnung zu erstllen. Unsere Rechnungen werden incl. Mehrwertsteuer zu leisten. Wir sind berechtigt, die Durchführung der Arbeiten von solchen Teil- bzw, Abschlagszahlungen abhängig zu machen. Werden diese nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Leistungspflicht der rock-betonbohren unter Ausschluß jeglicher Ersatzansprüche.Über geleistete Arbeiten wird eine Schlußrechnung erstellt. Ein Rückhalt ist in keinem Fall zulässig. Alle unsere Forderungen werden zur sofortige zahlungen fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten sind. Rock-betonbohren ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen Verzugszinsen in Höhe von 10% pro Jahr zu berechnen.
Sonstiges
Erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnissen hat der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung zu beschaffen.
Eventuel notwendige statische Nachweise hat der Auftraggeber zu besorgen.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist –soweit nach § 38 ZPO zulässig – das für die rock-betonbohren zuständige Gericht vereinbart. Das gilt auch bei Klagen in Wechsel- und Scheckprozessen. Alle In– und Auslandsgeschäfte unterliegen dem Recht der Bundesreprublik Deutschland.
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